Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht, d.h. das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und das Kollektivarbeitsrecht, d.h. das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Sie haben als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Hieraus können sich vielschichtige Probleme ergeben. Unterliegt dieser der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB? Wie kann das bestehende Arbeitsverhältnis beendet werden? Beispielsweise durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Hier klären wir Sie über die Vor- und Nachteile auf und erstellen Ihnen Ihren individuellen Arbeitsvertrag. Bei Vertragsverletzungen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses muss gegebenenfalls eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Sie haben in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat oder sind selbst Mitglied eines Betriebsrates. Dann beraten wir Sie in Sachen Arbeitnehmermitbestimmung, Betriebsverfassung und Kollektivarbeitsrecht und vertreten Sie im Tarifrecht und in Einigungsstellenverfahren.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Ulrich Neusinger, Fachanwalt für Arbeitsrecht